Interessengemeinschaft Obererft

Sieben Monate Anwohnerparken. Zeit für eine ehrliche Bilanz.

Wir, eine Interessengemeinschaft der Anwohnerinnen und Anwohner an und um die Obererft, haben Erfahrungen gesammelt. Unser Fazit: viel Bürokratie, kaum Nutzen. Mit einer Petition nach § 24 Gemeindeordnung wenden wir uns an den Rat der Stadt Neuss. Machen Sie mit.

Jetzt mitmachen

Worum geht es?

Seit dem 1. November 2025 gehört das Wohngebiet an und um die Obererft — südlich der Schillerstraße und östlich der Weberstraße — zur neuen Bewohnerparkzone B des Dreikönigenviertels. Der Rat der Stadt Neuss hat die Regelung am 16. Mai 2025 als einjährige, ergebnisoffene Testphase beschlossen. Eine Auswertung ist für die Zeit nach den Sommerferien 2026 vorgesehen.

Diese Auswertungsphase nutzen wir. Nach sieben Monaten Erfahrung ist eine sachliche Bilanz möglich — und nötig. Sie lautet kurz gefasst: Die Bewohnerparkzone bringt im Bereich Obererft keinen messbaren Nutzen, aber zahlreiche Nachteile. Es gibt bessere Lösungen.

Mit einer Petition nach § 24 Gemeindeordnung wenden wir uns deshalb an den Rat der Stadt Neuss. Sie können diese Petition mit wenigen Klicks mitzeichnen — per E-Mail direkt aus dieser Seite heraus oder als ausdruckbares PDF-Dokument.

Eckdaten der Testphase

Sieben Monate Erfahrung: Was wir festgestellt haben

„Vergleicht man den Zustand vor Einführung des Bewohnerparkens mit dem heutigen Zustand, fällt auf: Die Verkehrs- und Parksituation ist im Wesentlichen unverändert. Suchverkehr nach Parkplätzen gibt es kaum. In die Siedlung Obererft fahren überwiegend Anwohner und Anlieger."

Der angekündigte Nutzen der Bewohnerparkzone — Reduzierung von Parkdruck und Suchverkehr — ist im Bereich Obererft also nicht erkennbar. Dem stehen erhebliche Nachteile gegenüber:

1. Hoher bürokratischer Aufwand

Die Anwohnerparkzone verursacht fortlaufenden Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten für Bewohner, Besucher und Fahrzeughalter. Insbesondere für ältere Menschen sind Beantragung und Verwaltung von Parkausweisen eine unnötige Belastung. Viele Sonderfälle lassen sich mit der Regelung gar nicht abbilden.

2. Erhebliche Einschränkungen für Besuche

Eltern, Kinder, Freunde, Pflege- und Unterstützungsdienste werden durch die Zwei-Stunden-Begrenzung erheblich behindert. Lebenspartner, erwachsene Kinder, Gäste, Handwerker und Pflegekräfte, die länger bleiben, dürfen nicht mehr einfach parken. Bei Familienfeiern, Schützenfesten oder normalen Besuchen entsteht jedes Mal Stress.

3. Ersatz- und Mietfahrzeuge praktisch unmöglich

Die derzeitige Regelung erschwert oder verhindert die kurzfristige Nutzung von Mietwagen, Ersatzfahrzeugen und Carsharing. Bei Reparaturen, Reisen oder familiären Sondersituationen ist das ein erhebliches praktisches Problem.

4. Unnötige Kosten

Der Anwohnerparkausweis ist kostenpflichtig — Vorteile stehen dem nicht gegenüber, da Parkplätze ohnehin verfügbar sind. Die nach der Testphase drohenden Parkgebühren für Nicht-Anwohner sind unverhältnismäßig hoch. Anwohner haben für die Errichtung der Straßen zudem bereits Anliegerbeiträge entrichtet.

5. Sonderfälle bleiben ungelöst

Anwohner mit Nebenwohnsitz, mehreren Fahrzeugen, regelmäßigen Pflegekräften oder mehreren erwachsenen Kindern im Haushalt: Für viele Lebensrealitäten bietet die starre Anwohnerparkregelung keine Lösung. Alternative Sammelparkplätze rund um die Obererft existieren nicht und sind nicht geplant.

6. Ziel auch ohne Bewohnerparken erreichbar

Die Reduzierung von punktuellem Parkdruck und drohenden Parkproblemen durch Fremdparker lässt sich ebenso wirksam durch eine Umwidmung der betroffenen Straßen in Anliegerstraßen erreichen — ohne Gebühren und ohne bürokratischen Aufwand.

Unsere Vorschläge an den Rat

Unsere Petition nach § 24 Gemeindeordnung umfasst eine Hauptforderung und vier ergänzende Vorschläge. Jede und jeder Unterstützer*in kann selbst entscheiden, welche Punkte sie oder er mitträgt: Sowohl in der E-Mail als auch in der ausdruckbaren PDF-Version sind die ergänzenden Forderungen einzeln an- und abwählbar.

Hauptforderung

Aufhebung der Bewohnerparkzone

Aufhebung der bestehenden Anwohnerparkzone im Bereich südlich der Schillerstraße und östlich der Weberstraße (Siedlung Obererft, grün markierte Zone in der Verwaltungsmitteilung 69/307/2024 ).

Ergänzende Vorschläge

Umwidmung in Anliegerstraßen

Die betroffenen Straßen werden zu Anliegerstraßen erklärt. Das hält Durchgangs- und Schleichverkehr fern — ohne dass Anwohner Parkausweise lösen müssen.

Fahrradstraße Eichendorffstraße

Mindestens für die Eichendorffstraße in Richtung Obererft (ab Kreuzung Weberstraße) wird die Einrichtung einer Fahrradstraße geprüft. Das erhöht die Sicherheit für Schülerinnen, Schüler und alle Radfahrenden.

Zebrastreifen auf der Obererft

Schaffung eines Zebrastreifens auf der Obererft für Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus dem Meertal kommen.

Zusätzliche Parkplätze

Schaffung zusätzlicher Parkplätze für die Einrichtungen in der Eichendorff- und Carossastraße — beispielsweise durch Umwidmung von Grünflächen mit Rasengittersteinen.

Was Sie jetzt tun können

Mit einem Klick können Sie unsere Petition an den Rat der Stadt Neuss mittragen. Wählen Sie zunächst aus, welche der ergänzenden Forderungen Sie unterstützen — und entscheiden Sie dann, ob Sie die Petition direkt per E-Mail einreichen oder zum postalischen Versenden als PDF bzw. DOCX-Datei herunterladen möchten.

Ihre Auswahl:

Alle ergänzenden Punkte sind standardmäßig ausgewählt. Sie können einzelne abwählen, wenn Sie diese nicht mittragen möchten.

Was Sie wissen sollten:

  • Der Text ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können den Text der Petition vor dem Absenden frei bearbeiten — eigene Argumente, persönliche Betroffenheit oder konkrete Beispiele aus Ihrem Alltag stärken die Wirkung Ihrer Petition.

  • Forderungen sind einzeln wählbar. Die Hauptforderung (Aufhebung der Bewohnerparkzone) ist im Text gesetzt. Die vier ergänzenden Vorschläge können Sie oben ankreuzen, abwählen oder im Text später streichen.

  • Name und Adresse nicht vergessen. Damit Ihre Petition vom Rat gewertet wird, müssen Sie am Ende Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Adresse angeben. Anonyme Petitionen werden in der Regel nicht berücksichtigt.

  • Postversand für eigenhändige Unterschrift. Wenn Sie die Petition handschriftlich unterschreiben möchten, nutzen Sie die PDF-Version, drucken sie aus, unterschreiben und senden sie an: Rat der Stadt Neuss, Markt 2, 41460 Neuss.